Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist eine sogenannte Eventualverbindlichkeit. Sie tritt nur in Kraft, wenn die Forderung vom Kreditnehmer nicht mehr erhalten werden kann. Ein Bürge ist im Prinzip eine dritte Person in einem Kreditvertrag, welche nur im Falle einer Zahlungsunfähigkeit eintritt. Läuft der Vertrag reibungslos ab, hat auch der Bürge mit dem Vertrag nichts zu tun. Er wird nur im Sonderfall hinzugezogen.
Wo kommt eine Bürgschaft vor?
Es kommt bei Krediten vor, in der Regel wenn die Bonität des Kunden nicht ausreicht und durch einen zusätzlichen Bürgen erweitert werden muss. Dies kann zum Beispiel auch bei Minderjährigen der Fall sein. Ein Bürge, mit besserer Bonität, erweitert die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers insofern, dass die Bank auf eine zweite Person zurückgreifen kann. Dies führt zu einem reduzierten Risiko für einen Kreditausfall. Besonders bei größeren Kreditbeträgen werden gerne Bürgen hinzugezogen.
Was gibt es noch zu einer Bürgschaft zu sagen?
Eine Bürgschaft bleibt so lange bestehen, bis der Vertrag erledigt ist oder der Kreditgeber dem zustimmt. Ein Bürge kann vorerst nicht so einfach aus dem Vertrag raus, da er sich über die Laufzeit des gesamten Vertrages dazu verpflichtet, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für den Kreditnehmer einzuspringen.