Kreditfähigkeit

Was bedeutet Kreditfähigkeit?

Vielen Menschen kommen in ihrem Leben einmal in die Situation, dass sie einen Kredit benötigen. Um diesen von einer Bank bewilligt zu bekommen, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. An erster Stelle steht die Kreditfähigkeit.
Was ist ein Kreditvertrag?
Die Kreditverträge sind eine Art von Verträgen, die nur rechtswirksam sind, wenn eine regelmäßige Geschäftsfähigkeit bei natürlichen Personen oder die Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen im privaten und öffentlichen Recht gegeben sind. Beim Abschluss eines Kreditvertrages, übernimmt der Kreditnehmer Pflichten. Werden diese von ihm nicht eingehalten, kann der Kreditgeber rechtliche Schritte einleiten. Diese werden aber nur Erfolg haben, wenn die Kreditwürdigkeit gegeben war. Diese sollte deshalb vor der Vergabe eines Kredits immer geprüft werden.
Bedingungen für die Kreditfähigkeit
Die Bedingungen lassen sich nicht pauschal auf jede Person anwenden. Zuerst muss unterschieden werden, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person oder Personengemeinschaft handelt. Eine natürliche Person muss die Volljährigkeit erreicht haben um einen Kreditvertrag abschließen zu können. Weiterhin darf er sich nicht in einer Betreuung befinden und auch ein Einwilligungsvorbehalt in Finanzangelegenheiten darf nicht vorhanden sein. Ist der Kreditnehmer noch minderjährig, so braucht er die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter und eines Familiengerichts.
Bei juristischen Personen muss die Bank prüfen, ob die Institution durch ein Organ rechtsgültig vertreten werden kann. Bei organisierten Unternehmen, die unter privatrechtlicher Obhut stehen, darf lediglich der Vorstand und der Prokurist die Kreditverträge unterschreiben.
Personengemeinschaften und Vereine, die nicht rechtsfähig sind, müssen alle Beteiligten einem Kredit zustimmen und es muss eine Verpflichtung als Gesamtschuldner im Darlehensvertrag vermerkt werden.