Neu bei uns! Lassen Sie Ihren ALG II (Hartz IV) Bescheid überprüfen und sichern Sie sich die Ihnen zustehenden Leistungen!


Mehrzahl der ALG II Bescheide fehlerhaft

Personen, vorzugsweise Kinder, werden völlig 'übersehen', Einkommen doppelt gerechnet, Zuschläge für Alleinerziehende fehlen, Personen, die bei der Berechnung nicht dazugehören, werden mit ihrem Einkommen und Vermögen eingerechnet, Sanktionen werden zu Unrecht erteilt. Das Ergebnis ist immer gleich:


Bewilligte Leistung fallen zu gering aus oder werden ganz verweigert

Wie die im Bescheid ausgewiesenen Beträge errechnet wurden, ist darüber hinaus meist nicht nachvollziehbar. Doch bewahrheitet sich oft der erste Verdacht, dass die hinter dem Bescheid stehenden Berechnungen mit Fehlern übersäht sind.


Widersprüche sind daher zu empfehlen.

Gerade bei Bescheiden über Leistungen bei etwas 'komplizierterer' Lebenslage: Wenn die Bedarfsgemeinschaft (BG) aus mehr als einer Person besteht oder es irgendeine Art von Einkommen neben dem ALG II gibt - und sei es nur Kindergeld.


Unser Service: Wir bringen Sie mit Spezialisten zusammen.

Wir arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen, die sich auf Ihre Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten eingestellt haben - auch in anderen Rechtsgebieten.


Kosten

Als ALG II Empfänger erhalten Sie Beratungshilfe Die anfallenden Kosten werden durch die Staatskasse erstattet.

Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, weder bei uns noch beim Anwalt.


Sie haben Interesse? Geben Sie Ihre Daten ein und senden diese ab.