1. Was bedeutet Ihr vermitteltes Konzept?
2. Was heisst Schuldsumme?
3. Welche Schulden werden bearbeitet?
4. Schulden bei Privatpersonen- Was soll ich machen?
5. Was kostet mich Ihr Vermittlungsdienst?
6. Was soll ich machen, wenn ich gar keine oder nur sehr geringe Raten aufbringen kann?
7. Ist der Antrag kündbar?
8. Vermitteln Sie auch Kredite / Darlehen?
9. Wie lange dauert eine Vermittlung?
10. Vertrag - Und dann?
11. Was passiert, wenn ich in der Schufa stehe?
12. Welche Zinsen oder Kosten kommen auf mich zu?


1. Was bedeutet Ihr vermitteltes Konzept?

Mit diesem Konzept können Sie Ihre Finanzen schnell, unbürokratisch und diskret wieder in den Griff bekommen, ohne zusätzlichen Aufwand zu haben. Anders als beim Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt keine Veröffentlichung in Zeitungen Ihres Amtsgerichtsbezirks oder im Internet. Sie zahlen monatlich gleichbleibende Raten und können über Mehreinkünfte frei verfügen. Wir können Ihnen mit diesem Konzept anbieten, all Ihre Verbindlichkeiten in nur einem Vertrag zusammenzufassen, so dass Sie Ihre Schulden möglichst mit nur noch einer Monatsrate an eine Stelle abbezahlen.

2. Was heisst Schuldsumme?

Die Schuldsumme ist der Gesamtbetrag, den Sie, wenn man alle Forderungen zusammenzählt, all Ihren Gläubigern schulden. Bitte verwechseln Sie diesen Ausdruck nicht mit Kreditbetrag!

3. Welche Schulden werden bearbeitet?

Grundsätzlich ist es möglich, jede Art von Schulden bei jeder Art von Gläubiger in den Vertrag aufzunehmen. Ob Sie Schulden bei Bekannten, Verwandten, Versandhäusern, Vermietern uder Banken haben stellt keinen Unterschied dar.

4. Schulden bei Privatpersonen- Was soll ich machen?

Schulden bei Privatpersonen machen es erforderlich, dass ein schriftlicher Schuldschein vorliegt, welcher von Ihnen sowie dem Gläubiger (durch Unterschrift) bestätigt ist und den Grund und die Höhe der Forderung ausweist, wie auch den Zeitpunkt, seit dem die Schulden bestehen.

5. Was kostet mich Ihr Vermittlungsdienst?

Die Beratung ist kostenlos. Wenn Sie unser Angebot zur Vertragsvermittlung nach Prüfung in Anspruch nehmen wollen, so bemisst sich unser Kostenfaktor an der Höhe Ihrer Schulden und der Anzahl der Gläubiger. Wir rechnen alle Kosten wie (Anwaltsgebühren und Verwaltungskosten) und in die monatlichen Raten ein, sodass Sie in keinem Fall irgendeine Rechnung von uns begleichen müssen.

6. Was soll ich machen, wenn ich gar keine oder nur sehr geringe Raten aufbringen kann?

In diesem Fall ist unser Konzept für Sie nicht anwendbar. Die Höhe der Raten ist zwar auch abhängig von der Anzahl der Gläubiger, Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Schulden; aber ohne eine angemessene Rate können keine entsprechenden Rückzahlungsvereinbarungen getroffen werden. Wir prüfen im Vorwege Ihre Angaben und wenn wir auf Grund dieser Daten keine Aussicht auf eine erfolgreiche Schuldentilgung sehen, so teilen wir diesen Umstand schriftlich mit und empfehlen in der Regel den Weg in die Privatinsolvenz. Gern vermitteln wir Sie hierzu kostenfrei an eine zu einem solchen Verfahren berechtigte Stelle, die dies ohne lange Wartezeiten durchführt.

7. Ist der Antrag kündbar?

Selbstverständlich ist dies jederzeit möglich. Zur Kündigung bzw. Stornierung Ihres Antrages müssen Sie uns eine kurze schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Vor Abruf des Vertrages wird auch diese Kündigung kostenlos für Sie abgewickelt. Ist hingegen die Vermittlungsangelegenheit von beiden Seiten schon verbindlich eingegangen worden, so werden wir unsere hier entstandenen Kosten entsprechend abrechnen.

8. Vermitteln Sie auch Kredite / Darlehen?

Mit unserem angebotenen Konzept bieten wir Ihnen die schnelle und unbürokratische Lösung Ihrer Verschuldung an, auch wenn Banken oder andere Institute Ihren Kreditwunsch ablehnen. Unser Finanz-Konzept hat jedoch nichts mit einem Kredit oder Darlehen gleich, sondern sieht die Tilgung von Verbindlichkeiten mit Ihren eigenen Mitteln vor.

9. Wie lange dauert eine Vermittlung?

Nach unseren Erfahrungen dauert die vollständige Vermittlung unseres Konzeptes ca. 14 Tage. Hierbei ist auch zu beachten, wie schnell Sie einen angebotenen Sanierungsvertrag hier abfordern und diesen nach Unterzeichnung an uns zurücksenden.

10. Vertrag - Und dann?

Nachdem Sie den genehmigten Vertrag nach Unterzeichnung wieder an uns zurückgesandt haben, werden wir Ihre Angaben nochmals auf Vollständigkeit prüfen. Danach erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben mit Ihrer Kundennummer und der Bankverbindung. Sobald Sie die erste Rate überwiesen haben, beginnt die Schuldensanierung.

11. Was passiert, wenn ich in der Schufa stehe?

Für das Entschuldungskonzept ist es unwichtig, ob Sie in der Schufa eingetragen sind. Sinn und Zweck des Konzeptes ist es, Ihre Schulden abzubauen. Hierbei soll letztendlich dieses Konzept nach erfolgreicher Tilgung Ihre Einträge aus der Schufa löschen. Wir würden uns widersprechen, wenn wir auf der einen Seite mit diesem Konzept Ihre Verbindlichkeiten getilgt werden und jedoch auf der anderen Seite die Gewährung eines Vertrages von der Schufa abhängig gemacht wird. Bitte bedenken Sie auch nochmals, dass das Konzept nicht mit einem Kredit oder Darlehen gleichzusetzen ist.

12. Welche Zinsen oder Kosten kommen auf mich zu?

Unser vermitteltes Entschuldungs-Konzept ist nicht gleichzusetzen mit einem Kredit- oder Darlehensvertrag. Daher beinhaltet der Vertrag auch keine sprichwörtlichen Zinsen. Natürlich müssen auch monatliche Gebühren bezahlt werden (diese können Sie im übrigen unserem Vertragsangebot entnehmen), jedoch sind diese nicht mit Zinsen zu verwechseln. Monatliche Gebühren sind jeweils schon in der monatlichen Gesamtrate inbegriffen.