Privatinsolvenz Frankreich
Privatinsolvenz Frankreich
Eine Privatinsolvenz kann man dann in Frankreich machen wenn in Deutschland noch keine läuft. Allgemein kann jeder Bürger der Europäischen Union in jedem Land eine Privatinsolvenz absolvieren. Jedoch ist das nicht das Einzige worauf geachtet werden muß. Man muß allerdings vorsichtig sein, denn kommt raus das man wissentlich falsche Angaben macht ist weder in Frankreich noch in Deutschland mehr zu erlangen.
Allerdings muß der Schuldner mindestens schon 6 Monate lang in Frankreich einen festen Wohnsitz besitzen, denn vorher ist die Privatinsolvenz in Frankreich nicht möglich. Ebenso sollte gewissen Unterlagen wie Stromrechnungen, Telefonrechnungen oder Tankbelege vorzuweisen sein, da der Richter nach solchen fragen könnte. Dies sollte alles schnell geklärt werden, denn die Gläubiger möchten verständlicher Weise so schnell wie möglich das Geld erhalten.
Selten kommt es vor das aus bestimmten Gründen die Verfahreneröffnung abgelehnt wird, nun sollte man das Berufungsgericht aufsuchen, was jedoch viel mehr Zeitaufwand und Kosten mit sich bringt. Ebenfalls kein Grund das Insolvenzverfahren nicht zu absolvieren sind mangelhafte Sprachkenntnisse in Französisch und ebenso wenig wenn man aus Deutschland kommt und die Schulden auch dort entstanden sind.
Das Verfahren in Frankreich dauert manchmal nur bis zu 12 Monate, hingegen in Deutschland kann es 6 – 8 Monate dauern. Die Restschuldenbefreiung wird nach dem Verfahren automatisch durchgeführt. Die Restschuldenbefreiung haben die Gläubiger auch hinzunehmen wenn der Schulder seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegt.
Man sollte allerdings erst eine Privatinsolvenz in Frankreich in Auftrag geben von man mindestens mit 150.000€ verschuldet ist, anderen Falls lohnt sich der ganze Aufwand nicht, in der Höhe der Schuldensumme ist nach Oben hin keine Beschränkung. Nach der Insolvenz wird ein Treuhänder über Sach- und Rechtslage einen Bericht erstellen und diesen an das Gericht weiter geben. Nun erfolt die Restschuldenbefreiung und die Löschung der Schuldnerdaten.
