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Als ALG II Empfänger erhalten Sie Beratungshilfe. Die anfallenden Kosten werden durch die Staatskasse erstattet.

  • Die Mehrzahl der ALG II Bescheide sind fehlerhaft.
  • Bewilligte Leistung fallen zu gering aus oder werden ganz verweigert.
  • Widersprüche sind daher zu empfehlen.

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